Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Dieser Bereich befindet sich im Aufbau und stellt Fragen dar, die sich im organisatorischen Bereich stellen.

Anstellung


Arbeitszeitberechnung Lernort Kirche

Grundsätzlich gilt die Aussage gemäss Personalreglement,
Anhang 4, Art. 2, Absatz 3:

"Weitere Aufgaben der Katechetin und des Katecheten, insbesondere der ausserschulische Teil der Hinführung zu den Sakramenten (Erstkommunion und Versöhnung), Projekte in der Pfarrei usw. werden in einem Pflichtenheft festgehalten und zusätzlich entschädigt (Pensum in Stellenprozenten oder Entschädigung nach Aufwand)."

Arbeitszeitberechnung Lernort Schule

Pflichtenheft

Unterricht durch schulische Lehrpersonen

Schulische Lehrpersonen können, nach ihren Abschlüssen gemäss eine Lektion Religionsunterricht erteilen. Die Voraussetzungen sind:

  • Abschluss bis 2005: Religionslehre und -didaktik
  • Abschluss 2006 - 2017: Schwerpunkt ERG und Zusatzmodul RU
  • Abschluss ab 2017: Schwerpunktstudium ERG und ökumenisches Vertiefungsmodul RU 
  • Zertifikat Nachqualifikation: Religionsunterricht der Kirchen

 

Qualitätssicherung


Visitationen durch externe Personen 
 

Organisatorisches zum Religionsunterricht


Gründung KKU / ÖKKU

Klassengrösse 

Organisationsform des Unterrichts 

Recht auf Religionsunterricht